RECHT AUF RÄDERN
VON UWE LENHART / / Ordnungswidrigkeiten verjähren, wenn nicht gegen den Betroffenen innerhalb von drei Monaten nach Begehung oder dessen Anhörung ...
..Der Autor ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main..
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
- November 2012|
- Sonntagszeitung
- |200 Wörter