FAQ – Hilfe und Antworten auf häufig gestellte FragenWas ist im F.A.Z.-Archiv enthalten?Unter www.faz-archiv.de finden Sie sowohl die archivierten redaktionellen Beiträge aus den Printausgaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als auch aus Online-Produkten von FAZ.NET:Sämtliche Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Rhein-Main-Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ab 1993 bis zur tagesaktuellen AusgabeBeiträge aus dem F.A.Z. Magazin von 1990 bis 1999 und ab Februar 2013Beiträge aus F.A.Z. Quarterly ab November 2016Beiträge aus F.A.Z. Metropol ab Juni 2016 Beiträge aus der F.A.Z. Woche von April 2016 – Juni 2020Online-Artikel von FAZ.NET ab 2000Online-Beiträge aus F.A.Z. Einspruch ab November 2017Dossiers "Die 100 größten Unternehmen" (historisch, seit 1959) Wie kann ich suchen?Ganz einfach: Wie in einer Internet-Suchmaschine geben Sie einen oder mehrere Suchbegriffe in das Feld für die Suche ein. Durchsucht werden je nach Auswahl die gesamten Texte der Artikel oder nur die Titel oder Serientitel. Mit einem Klick öffnen Sie die „Erweiterten Suchmöglichkeiten“; hier können Sie weitere Kriterien für die Artikelsuche festlegen: z.B. Datum oder Zeitraum, Ressort, Quellen, thematische Sachgebiete, Personen, Unternehmen. Tipps und Anregungen, wie Sie erfolgreich im F.A.Z.-Archiv suchen können, geben wir Ihnen mit der Suchhilfe. Darüber hinaus gibt Ihnen auch gerne der Archiv-Kundenservice unter faz-archiv@faz.de Auskunft. Ich finde nicht, was ich brauche.Falls Sie Anzeigen, Kurstabellen, Verlagsbeilagen (nicht im F.A.Z.-Archiv enthalten) oder Beiträge aus der F.A.Z. vor 1993 suchen, können Sie unseren kostenpflichtigen Dienst F.A.Z.-Research befragen und beauftragen. Hier finden Sie auch kompetente Ansprechpartner für komplexe und umfangreiche Recherchen, nicht nur in F.A.Z-Quellen. Wie bekomme die Artikel aus dem F.A.Z.-Archiv?Die Artikel werden unmittelbar nach Bezahlung oder Abruf mit einem Archiv-Login direkt im Browser angezeigt. Sie werden Ihnen nicht zugeschickt. Achten Sie darauf: Je nach Einstellungen in Ihrem Browser kann es sein, dass sich ein neues Browserfenster oder ein neuer Tab öffnet. Sie haben 24 Stunden lang Zugriff auf einen erworbenen Artikel. Artikel aus unseren Printprodukten können Sie als Text oder als Zeitungsseite öffnen. Klicken Sie auf „Artikel“ wird der Artikeltext im HTML-Format geöffnet; sofern eine Grafik zum Artikel gehört, wird diese als JPG angezeigt. Die Artikel haben Funktionen zum Speichern und Drucken.Wählen Sie „Zeitungsseite“ laden Sie die gesamte Zeitungsseite mit dem gewählten Artikel als PDF-Dokument herunter.Für Online-Artikel (FAZ.NET, Einspruch) gibt es naturgemäß keine Zeitungsseiten-Ansicht, hier wird immer der Artikeltext angezeigt. Warum sind keine Fotos im Archiv?Fotos dürfen wir aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Archiv anbieten. Daher gibt es auch keine Suche nach Fotos. Gleichwohl sehen Sie Fotos, die zu einem Zeitungsartikel erschienen sind, auf dem jeweiligen Zeitungsseiten-PDF, da dieses geschützt ist. Funktioniert das Archiv auch auf dem Smartphone?Das F.A.Z.-Archiv können Sie auch mit mobilen Endgeräten nutzen. Die Ansicht ist für mobile Geräte optimiert und bis auf Trefferfilter und Ähnlichkeitssuche stehen auch hier alle Funktionen zur Verfügung. Was kostet es, das Archiv zu nutzen?Die Suche und Anzeige der Artikelübersicht ist kostenfrei. Erst für den Abruf vollständiger Artikel fallen Kosten an. Ohne Registrierung oder Archivabonnement zahlen Sie 3,00 € je Artikel oder Zeitungsseite. Mit einem Artikelpaket für 10 Artikel, die Sie innerhalb von 3 Monaten abrufen können, kostet ein Artikel nur 1,50 €. Das Artikelpaket kostet einmalig 15,00 € und endet nach dem dritten Kalendermonat oder nach Abruf des zehnten Artikels.Besonders günstig sind Artikelabrufe mit einem unserer Archiv-Abonnements: Premium-Registrierung mit fünf Artikeln monatlich für 27,90 € Jahresbeitrag, Schüler/Studenten-Paket, Lehrer-Paket, Journalisten-Paket und Juristen-Paket mit 100 Artikeln innerhalb von 12 Monaten für 69,00 € im Jahr oder das Businesspaket mit 100 Artikeln innerhalb von 12 Monaten für 99,00€ im Jahr.Ob Sie einmalig zahlen oder sich lieber für ein Artikelpaket oder ein Archiv-Abonnement registrieren, hängt von Ihrem Bedarf ab. Wie bezahle ich im F.A.Z.-Archiv?Einzelne Artikelabrufe sowie das 10er-Artikelpaket können Sie mit der Kreditkarte oder PayPal zahlen. Wenn Sie sich für ein Abonnement im F.A.Z.-Archiv registrieren, können Sie den Jahresbeitrag wahlweise per Überweisung gegen Rechnung, Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren zahlen. Ich habe die Zeitung abonniert. Warum muss ich für Artikel aus dem Archiv zahlen? Das F.A.Z.-Archiv wird nicht über den Preis des Zeitungsabonnements mitfinanziert, sondern es zahlen diejenigen Nutzer, die tatsächlich Artikel aus dem Archiv beziehen. Dessen Nutzung ist auch aus einem ganz einfachen weiteren Grund nicht im Abonnement enthalten: Unter www.faz-archiv.de erhalten Sie nicht nur Zugriff auf die Artikel der Ausgabe, die Sie abonniert haben, sondern auch auf die Inhalte weiterer Zeitungen, Magazine und Online-Produkte der F.A.Z., teilweise zurück bis in das Jahr 1993. ArtikelpaketIch brauche mehrere Artikel, möchte aber kein Abonnement abschließen.Eine komfortable und günstige Lösung ist das Artikelpaket für 10 Artikel, die Sie alle auf einmal oder innerhalb von 3 Monaten mit E-Mail und Passwort über www.faz-archiv.de abrufen, ganz so wie Sie es brauchen. Das 10er-Artikelpaket können Sie auf der Bezahlseite unter „Kaufen ohne Archiv-Abonnement“ auswählen. Die Bezahlseite wird angezeigt, sobald Sie einen Artikel anklicken.Sie zahlen einmalig 15,00 € (mit Kreditkarte oder PayPal) und gehen keine weitere Verpflichtung ein. Das Artikelpaket endet automatisch, sobald Sie Ihre 10 Artikel abgerufen haben oder nach dem dritten Kalendermonat. Nur für registrierte Archiv-AbonnentenWann beginnt mein Archiv-Abonnement?Unmittelbar nach der Registrierung für ein Archiv-Abonnement erhalten Sie eine E-Mail mit einem Freischalt-Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Mit der Freischaltung beginnt die Laufzeit Ihres Archiv-Abonnements und Sie können sich im Archiv einloggen und Ihr Kontingent an Freiartikeln abrufen. Die erste Jahresrechnung erhalten Sie am Anfang des folgenden Monats.Ich habe nach der Registrierung keine E-Mail zur Freischaltung erhalten.Entweder war Ihre Registrierung nicht vollständig, Ihre E-Mail-Adresse nicht korrekt oder Ihr E-Mail-Postfach ist überfüllt. Bitte kontrollieren Sie Ihre Mailbox und die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Im Zweifelsfall schicken Sie die Registrierung noch einmal ab. Eine Registrierung mit einer bereits registrierten E-Mail-Adresse ist nicht möglich.Ich habe mich geirrt und möchte doch kein Archiv-Abo. Nach der Registrierung bekommen Sie eine E-Mail von uns zur Bestätigung und Freischaltung Ihres kostenpflichtigen Archiv-Abonnements. Solange Sie dies nicht tun, ist noch kein Abonnement abgeschlossen. Damit wird verhindert, dass Sie sich versehentlich für ein Archiv-Abo anmelden oder dass jemand anderes Ihre Mailadresse missbraucht. Wie logge ich mich ein? Das Archiv-Login ist oben rechts auf der Archiv-Startseite www.faz-archiv.de. Hier geben Sie die E-Mail-Adresse (oder Ihre Kennung) und Ihr persönliches Passwort ein, die Sie im Registrierungsformular angegeben haben.Welche Daten sind in meinem Kundenkonto?Wer sich für ein Archiv-Abonnent registriert hat, bekommt nach dem Login Zugriff auf das persönliche Kundenkonto. Hier können Sie in der Kontoübersicht jederzeit prüfen, wie viele Artikel Sie abgerufen haben. Sie können ihre Zahlungsdaten einsehen und in den Registrierungsdaten die hinterlegte Anschrift und E-Mail-Adresse bei Bedarf selbst aktualisieren oder das Passwort ändern. Diese Angaben verwenden wir selbstverständlich nur zur Verwaltung und Abrechnung Ihres Archiv-Abonnements und geben Sie keinesfalls an Dritte weiter.Was ist meine Kennung?Die Kennung vergeben wir bei der Registrierung zur eindeutigen Identifizierung Ihres Archiv-Abonnements und Ihres Kundenkontos, sie ist daher unveränderlich. Ihre Kennung sehen Sie im Kundenkonto in der Kontoübersicht.Ich habe mein Passwort vergessen. Wir schicken Ihnen auf Anfrage ein neues Passwort per E-Mail zu! Fordern Sie es bitte mit dem Link „Passwort vergessen“ unter dem Archiv-Login auf www.faz-archiv.de an. Hier geben Sie zur Identifizierung Ihre registrierte E-Mail-Adresse und Ihren Namen an.Wie kann ich mein Passwort ändern? Loggen Sie sich auf www.faz-archiv.de ein. Im Kundenkonto können Sie im Bereich Registrierungsdaten Ihr Passwort ändern. Als „Altes Passwort“ geben Sie Ihr bisheriges Passwort ein und im Feld „Neues Passwort, das Passwort, das Sie künftig verwenden möchten. Das wiederholen Sie und speichern die Änderung ab. Ab sofort können Sie sich mit dem neuen Passwort einloggen.Ich habe eine neue E-Mail-Adresse.Loggen Sie sich auf www.faz-archiv.de mit Ihrer alten, bisher registrierten E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort ein. Im Kundenkonto geben Sie im Bereich Registrierungsdaten Ihre neue E-Mail-Adresse ein und speichern die Änderung. Künftig können Sie sich mit Ihrer neuen E-Mail-Adresse einloggen.Warum funktioniert mein Login im F.A.Z.-Archiv nicht?Wenn Sie für ein Archiv-Abonnement registriert sind, sich aber nicht einloggen können, kann es folgende Gründe haben:Sie haben sich bei der Eingabe Ihrer Login-Daten vertippt. Beachten Sie bitte auch die Groß- und Kleinschreibung.Sie haben Ihr Login im Browser gespeichert, aber mittlerweile Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr Passwort geändert.Sie haben die Archivnutzung gekündigt und der Kündigungstermin ist erreicht.Sie haben Ihren Jahresbeitrag oder Ihre letzte Rechnung noch nicht gezahlt, daher wurde Ihr Archivzugang bis zur Bezahlung gesperrt.Zur Klärung können Sie sich per E-Mail an uns wenden: faz-archiv@faz.de, geben Sie dabei Ihre registrierte E-Mail-Adresse oder Ihre Kennung an.Seit der Registrierung hat sich einiges geändert. Wo kann ich meine früheren Angaben ändern?Nach dem Einloggen können Sie Ihr Kundenkonto einsehen. Hier finden Sie die bei der Registrierung hinterlegten Angaben und können Sie bei Bedarf aktualisieren. Denken Sie bitte daran, dass die in den Registrierungsdaten angegebene Anschrift auch die Rechnungsanschrift ist. Im Bereich Zahlungsdaten können Sie die Zahlungsart ändern oder die Angaben zu Ihrer Bankverbindung oder Kreditkarten aktualisieren.Woher weiß ich, wie viele Artikel ich abgerufen habe?Die Kontoübersicht im Kundenkonto zeigt Ihnen Monatsübersichten der von Ihnen abgerufenen Dokumente an. Die Kontoübersicht ist aktuell, jeder Artikelabruf wird unmittelbar vermerkt. Artikelabrufe, die über Ihre Freiartikelmenge hinaus gehen, werden am Monatsende zum angezeigten Preis in Rechnung gestellt.Was sind F.A.Z.-Updates?F.A.Z.-Update ist ein Service für Archivkunden, die ein Premium- oder Businesspaket abonniert haben. Mit F.A.Z.-Update erhalten sie schon morgens per E-Mail Hinweise auf neue Artikel, die zu zuvor gespeicherten Suchanfragen erschienen sind. Eingeloggte Archiv-Abonnenten können F.A.Z.-Updates für eigene Suchanfragen einrichten: Formulieren Sie eine entsprechende Suchanfrage. Auf der Trefferliste mit den Suchergebnissen klicken Sie auf den Link „Update einrichten“ und vergeben einen Namen für das Update. Außerdem geben Sie die E-Mail-Adressen an, an die das Update geschickt werden soll. Auf diese Weise können Sie mehrere Updates anlegen.Sobald treffende Artikel zu einem F.A.Z.-Updates erschienen sind, erhalten Sie morgen eine E-Mail mit Links zu den jeweiligen Artikeltexten. Diese können Sie sowohl am Desktop-Rechner als auch auf einem mobilen Gerät öffnen, abgerechnet wird über Ihre Freiartikelmenge und Ihr Kundenkonto.Ihre Updates können Sie im Bereich F.A.Z.-Update einsehen, ändern oder löschen.Wie und wann kann ich mein Archiv-Abonnement kündigen?Die Kündigung kann schriftlich per Post an das F.A.Z.-Archiv, 60267 Frankfurt am Main, oder per E-Mail an faz-archiv@faz.de erfolgen. Bitte geben Sie Ihre registrierte E-Mail-Adresse oder Ihre Kennung an. Mit Ihrer Registrierung haben Sie ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem Tag der Registrierung abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch jeweils um ein Jahr, sofern Sie es nicht vorher mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der etwaigen Anschlussvertragsperiode kündigen. Details stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.