RECHT AUF RÄDERN
VON UWE LENHART / / Wegen zu schnellen Fahrens ist ein Fahrverbot angeordnet worden. Dennoch muß nicht in jedem Fall auf Busse und Bahnen umgestiegen ...
..Dennoch muß nicht in jedem Fall auf Busse und Bahnen umgestiegen werden...
..Nur wenn die vorgetragenen Gründe auch belegt werden, kann auf das Fahrverbot verzichtet werden...
..Der Autor ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main (www.lenhart-ra.de)...
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
- September 2003|
- Sonntagszeitung
- |265 Wörter